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Erhalte ich vorab eine Auskunft über die zu erbringenden Auflagen ...

Frage: Erhalte ich vorab eine Auskunft über die zu erbringenden Auflagen, die für die Zulassung zum Promotionsverfahren erforderlich sind, wenn ich einen Studienabschluss einer Fachhochschule oder einen Studienabschluss, der den Bedingungen nicht genügt, besitze.

Eine Vorabauskunft der eventuellen Auflagen wird nicht erteilt. Der gesamte Zulassungsantrag ( ggf. weitere Qualifikationen im Promotionsfach ) ist für den Promotionsausschuss für die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidend ( § 3 b).