Wie erhalte ich Auskunft über Auflagen zur Zulassung?
Eine Vorabauskunft über Zulassung oder Auflagen kann unverbindlich erfolgen. Jedoch entscheidet IMMER über den gesamten Zulassungsantrag und ggf. erforderliche Auflagen (bei Fachhochschulabschlüssen oder bei nicht-ausreichender Gesamtnote des vorliegenden Studienabschlusses) im Promotionsfach der Promotionsausschuss über die Zulassung zum Promotionsverfahren.