Was geschieht, wenn ich meine Dissertation abgegeben habe?
Der Promotionsausschuss bestellt Ihre Promotionskommission und die Gutachter*innen werden aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen ihre Gutachten im Promotionsbüro einzureichen.
Sie können bereits im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Promotionskommission Ihren Disputationstermin planen. Der frühstmögliche Termin ist stets der letzte Tag der 14tägigen Auslagefrist Ihrer Dissertation. Die 14tägige Auslagefrist beginnt, sobald beide Gutachten im Promotionsbüro eingegangen sind. In der Regel kann die Disputation nur in der Vorlesungszeit stattfinden.