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Prüfungsausschuss

Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft

Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium der akademischen Selbstverwaltung, das aus vom Fachbereichsrat gewählten Mitgliedern besteht.

Für die Periode SoSe 15 bis WS 16/17 sieht die Zusammensetzung folgendermaßen aus:

Mitglieder des Bachelor-Prüfungsausschusses Erziehungswissenschaft

Hauptamtliche Mitglieder

und deren Vertreter

Hochschullehrer:

 

Univ.-Prof.   Dr. Ulrike Urban-Stahl (Vorsitzende)

Univ.-Prof. Dr. Uwe Flick

Univ.-Prof.   Dr. Ursula Kessels (stv. Vorsitzende)

N.N.

Univ.-Prof.   Dr. Felicitas Thiel

N.N.

Prof.   Dr. Katrin Kaufmann

N.N.

Wissenschaftliche Mitarbeiter:

 

Judith Adamzczyk

Sascha Dannenberg

Studentische Vertreter:

 

Chantell Ziegler (chantellz@zedat.fu-berlin.de)

 Karolina Plzáková (karolinplzak@zedat.fu-berlin.de)

Sonstige Mitarbeiter:

 

Susanne   Heinze-Drinda

Jenny   Iven (Vertr. Christian Müller)

 

Alle zwei Jahre wird der Prüfungsausschuss vom Fachbereichsrat neu gewählt. Auch die studentischen Vertreter werden vom Fachbereichsrat in den Prüfungsausschuss gewählt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Vertreter Ihrer Statusgruppe, um die Vorschläge im Fachbereichsrat einbringen zu können. Die nächste Wahl findet im Januar 2017 statt und wird zum SoSe 17 wirksam.

Was geschieht im Prüfungsausschuss (PA)?

Der PA ist verantwortlich für die Organisation der Prüfungen und aller übrigen Belange gemäß der Rahmenstudien- und prüfungsordnung (RSPO) der Freien Universität Berlin als auch der Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Bildungs- und Erziehungswissenschaft. D.h. bei sämtlichen Fragen und Problemen, die das Studium inhaltlich und organisatorisch betreffen, ist zunächst der Prüfungsausschuss zuständig bzw. das zuständige Prüfungsbüro Hauptansprechpartner.

Der Prüfungsausschuss ist z.B. konkret verantwortlich für den Prüfungsplan, für die Einhaltung von An- und Abmeldefristen, für die Führung der Prüfungsakten, für die Herausgabe der Urkunden und Zeugnisse, für sämtliche Anfragen zum Prüfungsgeschehen usw.

Anträge können jederzeit formlos, z.B. über die studentischen Vertreter, aber auch direkt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in die Prüfungsausschuss-Sitzungen eingebracht werden. Sämtliche Anträge an den/die Vorsitzende/n können entweder bei ihm/ihr selber eingereicht, in der Regel aber im Prüfungsbüro abgegeben werden.

 

Susanne Heinze-Drinda

März 2015