Leistungsbescheinigung für BAföG (Formblatt 5)
Für die Weiterbewilligung des BAföG nach dem 4. Fachsemester benötigen Sie in der Regel einen Leistungsnachweis von Ihrer Universität. Grundsätzlich reicht für den Nachweis Ihres Leistungsstandes nach dem 4. Fachsemester eine einfache Leistungsübersicht, die Sie sich selbst im Campus Management gemeinsam mit dieser Tabelle erstellen können. Die Tabelle gibt die entsprechende Gesamtpunktzahl an, die Sie erfüllen müssen.
Dabei müssen Sie nicht in den einzelnen Fächern die aufgeführten Punkte erreicht haben, sondern die Gesamtpunktzahl, die nach dem 4. Fachsemester vorgegeben ist, erfüllen. Diese Punktzahl hängt auch von Ihrer Fächerkombination ab.
Sollte das BAföG-Amt explizit das Formblatt 5 benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro Grundschulpädagogik.
Die für die Ausstellung des Formblatts 5 notwendigen Leistungspunkte hängen von Ihrer Fächerkombination ab. Die nötigen Punkte für den Nachweis der regulären Leistungen eines jeweiligen Fachsemesters finden sie hier.
Bachelor Sonderpädagogik (ISS/Gymnasium)Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung von Leistungsnachweisen für das BAföG an das Prüfungsbüro Sonderpädagogik. Für das Kernfach und den Studiengangsbestandteil Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) erhalten Sie dort den Nachweis, sobald Sie in diesen Studienanteilen mindestens 33 Leistungspunkte (22 in SOP und 11 in LBW) erreicht haben.
Für Ihr Modulangebot (Nebenfach) wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Prüfungsbüro.