Bescheinigungen und Leistungsnachweise
Für die Weiterbewilligung des BAföG nach dem 4. Fachsemester benötigen Sie in der Regel einen Leistungsnachweis von Ihrer Universität.
Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung von Leistungsnachweisen oder das Formblatt 5 für das BAföG-Amt an das Prüfungsbüro Grundschulpädagogik.
Bachelor Sonderpädagogik (ISS/Gymnasium)Bitte wenden Sie sich für die Ausstellung von Leistungsnachweisen für das BAföG an das Prüfungsbüro Sonderpädagogik. Für das Kernfach und den Studiengangsbestandteil Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) erhalten Sie dort den Nachweis, sobald Sie in diesen Studienanteilen mindestens 33 Leistungspunkte (22 in SOP und 11 in LBW) erreicht haben.
Für Ihr Modulangebot (Nebenfach) wenden Sie sich bitte an das dort zuständige Prüfungsbüro.
Benötigen Sie einen Nachweis über Ihre an der Freien Universität Berlin erworbenen Leistungen, können Sie sich diesen selbst im Campus Management als digitales Dokument erstellen. Klicken Sie dazu unter dem Reiter "Noten & Punkte" auf "Übersicht" und wählen Sie das gewünschte Format aus. Dieses Dokument ist auch ohne Unterschrift gültig.
Sollten Sie eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht benötigen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsbüro:
- Bachelor Grundschulpädagogik (auch mit Vertiefungsfach Sonderpädagogik): Prüfungsbüro Grundschulpädagogik
- Bachelor Sonderpädagogik (ISS/Gymnasium): Prüfungsbüro Sonderpädagogik
Sollten Sie eine Übersetzung Ihrer an der Freie Universität Berlin erhaltenen Leistungsnachweise im Bereich Grundschul- oder Sonderpädagogik benötigen, wenden Sie sich bitte an die Leitung des Studienbüros Grundschul- und Sonderpädagogik. Unter Umständen kann eine Übersetzung über das Übersetzungsbüro für Sie angfertigt werden, sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Andernfalls müssen Sie selbst eine Übersetzung anfertigen, die dann durch die Studienbüroleitung geprüft und ausgestellt wird.
Bitte schicken Sie uns in Ihrer Mail gleich alle relevanten Leistungsnachweise als Scan/PDF mit.
Sollten Sie sonstige Bescheinigungen benötigen, die oben nicht aufgeführt sind (z.B. für ein Stipendium, Waisenrente, Prognosen zum Studienverlauf etc.) wenden Sie sich bitte mit dem auszufüllenden Dokument im Anhang per Mail an die Leitung des Studienbüros Grundschul- und Sonderpädagogik. Es können auch formlose Bescheinigungen ausgestellt werden.
Alle Informationen zur 2/3-Bescheinigung finden Sie hier.
Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt die Teilnahme an Veranstaltungen, wie zum Beispiel Vorlesungen oder Seminare aber auch Prüfungen.
Wer nimmt eine Teilnahmebestätigung in Anspruch?Die Teilnahmebestätigung ist für Personen, die sich nicht im Campus Management für bestimmte Module anmelden können und somit keine automatische Bestätigung der Teilnahme eingetragen bekommen.
Fachwechselnde Personen und Nebenhörer*innen können dann eine Teilnahmebescheinigung in Anspruch nehmen, um bspw. einen Wechsel sowie eine Anrechnung zu ermöglichen.
Die Teilnahme der jeweiligen Veranstaltung muss jedoch mit dem/der Dozierenden abgesprochen sein. Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung für ein Modul brauchen, verwenden Sie bitte diese Formulare:Teilnahmebescheinigung für Studierende der Grundschulpädagogik.
Teilnahmebescheinigung für Studierende der Sonderpädagogik (ISS/Gym).
Bei weiteren Fragen bezüglich der Teilnahmebestätigung, wenden Sie sich bitte an Ihr jeweiliges Studienbüro:
Grundschulpädagogik (auch für Studierende mit dem Vertiefungsfach Sonderpädagogik)