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Bewerbung zum höheren Fachsemester

Sollte Sie bereits einen vergleichbaren Studiengang studieren bzw. studiert haben oder bereits anrechenbare Leistungen für den angestrebten Lehramtsstudiengang vorweisen, ist unter Umständen eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen ausreichend viele Leistungen für das angestrebte Fachsemester in allen Studiengangsbestandteilen bzw. Fächern angerechnet werden können.

Gerne beraten wir Sie dazu, ob und ggf. für welches Fachsemester Ihre erbrachten Leistungen für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ausreichend sind:

Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist in jedem Semester möglich. Die dafür zur Verfügung stehenden Studienplätze hängen von vielfältigen Faktoren ab und können im Voraus nicht beziffert werden. Es stehen nicht grundsätzlich in jedem Fachsemester freie Studienplätze zur Verfügung.

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist für die Bachelorstudiengänge Grundschulpädagogik sowie Sonderpädagogik folgendermaßen möglich:

  • Sommersemester: 2., 4. oder 6. Fachsemester
  • Wintersemester: 3. oder 5. Fachsemester

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Bewerbung.

Alle Fragen bezüglich der Bewerbung für höhere Fachsemester richten Sie bitte an das Studierenden-Service-Center.

Nach erfolgreicher Zulassung und Immatrikulation ist die Anrechnung Ihrer bereits erworbenen Studienleistungen möglich. Weitere Informationen zur Anrechnung Ihrer Leistungen finden Sie hier.

Nachdem Sie sich erfolgreich in ein höheres Fachsemester für den Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik beworben und eine Zulassung auf Vorbehalt erhalten haben, senden Sie uns bitte eine Kopie des Zulassungsbescheids und die Nachweise über die bereits erbrachten Leistungen per Mail an das Studienbüro Grundschulpädagogik. Bitte nennen Sie uns für den Einstufungsbescheid unbedingt Ihr Geburtsdatum sowie Ihren vollen Namen. Wir kümmern uns anschließend um die Einstufung in das höhere Fachsemester. Mit dieser Fachsemestereinstufung - neben den anderen erforderlichen Unterlagen -  können Sie sich immatrikulieren.

Die Einstufung ist kein Equivalent zur Anrechnung. Die Anrechnung Ihrer Studienleistungen ist erst nach erfolgter und abgeschlossener Immatrikulation möglich!

Nachdem Sie sich erfolgreich in ein höheres Fachsemester für den Kombi-Bachelorstudiengang für Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Kernfach Sonderpädagogik beworben und eine Zulassung auf Vorbehalt erhalten haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an das Studienbüro Sonderpädagogik mit:

  • der Kopie des Zulassungsbescheids 
  • den Leistungsnachweisen
  • Ihrem Geburtsdatum 
  • Ihrem vollen Namen

Daraufhin wird Ihnen ein Einstufungsbescheid ausgestellt, den Sie zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen einreichen, um sich immatrikulieren zu können. 

Die Einstufung ist kein Equivalent zur Anrechnung! Nach erfolgreicher Immatrikulation, können Sie sich für die Anrechnung ein weiteres Mal beim Studienbüro Sonderpädagogik melden, um mögliche Module anrechnen zu lassen. (weitere Informationen finden Sie hier)