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Hausarbeiten / schriftliche Ausarbeitungen

Hausarbeiten und schriftliche Ausarbeitungen werden mit den Dozierenden des Moduls vereinbart. Die Dozierenden sind gleichzeitig Prüfer*innen des Moduls und legen die inhaltlichen und formalen Vorgaben für die Hausarbeit/ schriftliche Ausarbeitung fest. Die Abgabefrist wird i. d. R. im Rahmen der Lehrveranstaltungen im Modul (meist Seminare) festgelegt und muss rechtzeitig und schriftlich bekanntgeben werden.

Mit Ausgabe des Themas wird die Prüfung angetreten. Geben Sie die Hausarbeit oder schriftliche Ausarbeitung nicht fristgerecht ab, haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Dies wird als nichtbestandener Prüfungsversuch gezählt.

Sollten Sie die fristgerechte Abgabe aus triftigen Gründen nicht einhalten können, informieren Sie umgehend Ihre*n Prüfer*in.