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Mündliche Prüfungen / Präsentationsprüfungen

Mündliche Prüfungen und Präsentationsprüfungen werden mit den Dozierenden des Moduls vereinbart. Die Dozierenden sind gleichzeitig Prüfer*innen des Moduls und legen die inhaltlichen und formalen Vorgaben für die mündliche bzw. Präsentationsprüfung fest.

Jeder mündlichen Prüfung muss ein*e Beisitzer*in beiwohnen und ein Protokoll muss angefertigt werden. Das Prüfungsdatum legen die Prüfer*innen ggf. in Absprache mit den Prüflingen fest. Das Prüfungsdatum muss rechtzeitig und schriftlich bekanntgegeben werden. Der zeitliche Umfang der Prüfung wird in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.