Wiederholung von Prüfungsleistungen
Jegliche Prüfungsleistungen, die mit der Note „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet werden, sind bestanden und können nicht wiederholt werden. Sofern Sie die Prüfung und alle Lehrveranstaltungen eines Moduls erfolgreich abgeschlossen haben, ist das Modul abgeschlossen und die entsprechenden Leistungspunkte werden Ihnen gutgeschrieben.
Eine Prüfung, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wird, gilt als nicht bestanden. Nicht bestandene Prüfungen können in der Grundschulpädagogik bis zu dreimal wiederholt werden und bei Sonderpädagogik ISS/Gym bis zu zweimal wiederholt werden, Bachelor- und Masterarbeiten hingegen nur zweimal.
Laut Berliner Hochschulgesetz §30 (4) [...] durch Teilnahme an einer Studienfachberatung erhalten Studierende über die in der Prüfungsordnung vorgesehenen Wiederholungsversuche hinaus einen weiteren Prüfungsversuch. Diese Studienfachberatung muss noch vor dem letzten Prüfversuch erfolgen.
Der letzte Prüfungsversuch wird immer von zwei Prüfer*innen abgenommen und muss beim zuständigen Prüfungsbüro angemeldet werden. Sollten Sie auch im letzten Prüfungsversuch die Prüfung nicht bestehen, gilt diese als „endgültig nicht bestanden“. Handelt es sich um eine Prüfung in einem Pflichtmodul Ihres Studiengangs, können Sie den Studiengang nicht mehr erfolgreich abschließen.