NEUE ZUGANGSSATZUNG ab WiSe 25/26 (vorbehaltlich Zustimmung durch Senat) - M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie
Zugangsvoraussetzungen
Für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für ein Bachelorstudium geforderten Inhalte umfasst, d. h. alle Inhalte, die in §12 – 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind.
Sobald das Amtsblatt der FU veröffentlicht wird, finden Sie die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie hier.-
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss in Psychologie, für den die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle nach § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses ist ein Nachweis durch entsprechende amtliche Dokumente zu erbringen. Es werden hierbei nur amtliche Dokumente der nach Landesrecht für Gesundheit jeweils zuständigen Stelle und der Hochschule des Bachelorabschlusses berücksichtigt; die Freie Universität Berlin behält sich die Nachprüfung vor. Der Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs, ausgestellt durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle, wird den Bewerbenden durch die Hochschule des Bachelorabschlusses bescheinigt (siehe Anlage 4).
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Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist auch mit einem Bachelorabschluss erfüllt, der einem nach § 9 Abs. 4 PsychThG anerkannten Bachelorstudiengang gleichwertig ist. Gleichwertig ist ein Bachelorabschluss nur, wenn der Bachelorstudiengang (1.) an einer Universität oder einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, absolviert wurde und (2.) wenn er alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für die Anerkennung eines Bachelorstudienganges erfüllt, die in den §§ 12 bis 15 sowie der Anlage 1 PsychThApprO zwingend vorgeschrieben sind. In diesem Fall müssen in Anlage 5 die jeweils gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen und berufspraktischen Studienanteile mit den erforderlichen ECTS-Punkten bzw. Leistungspunkten (LP) aufgeführt werden. Sämtliche Dokumente, aus denen sich die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses ergeben soll (Abschlusszeugnis, Fächer- und Stundenübersicht) sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Weiterhin ist die entsprechende Studienordnung mit Modulbeschreibungen (ggf. Modulhandbuch) einzureichen. Über die Gleichwertigkeit vorgelegter Nachweise entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Falls der Studienabschluss noch nicht vorliegt, ist eine Bewerbung nur möglich, wenn auf Grund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der berufsqualifizierende Hochschulabschluss vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird. Dieser Erwartung wird insbesondere dann entsprochen, wenn mindestens 2/3 des Gesamtpensums bewertet worden ist, die Anmeldung zur Abschluss-/ Bachelorarbeit vorliegt sowie der Arbeitsbeginn so festgelegt wurde, dass eine fristgerechte Fertigstellung vor Beginn des Masterstudienganges möglich ist. Der Nachweis über die bestätigte Anmeldung muss ebenfalls mit hochgeladen werden.
- Es müssen keine Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ein Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse ist dann erforderlich, wenn Sie einen nichtdeutschsprachigen Studienabschluss erworben haben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai eines jeden Jahres. Dokumente, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, werden nicht im Bewerbungsprozess berücksichtigt (ausgenommen sind Dokumente, die von der Freien Universität Berlin angefordert werden).
Die Zulassung zum Master in Psychologie ist dann ausgeschlossen, wenn die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können. Eventuell notwendige Module zum Erfüllen der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen können nicht im Master nachgeholt werden, sondern müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder (wenn die entsprechenden Module/ Kurse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch laufen) bis zur Immatrikulation vorgelegt werden.
Auswahlverfahren
80 % der nach Berücksichtigung der Vorabquoten verfügbar gebliebenen Studienplätze werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. Dieses Auswahlverfahren erfolgt über eine punktebasierte Rangreihe, bei der insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden können. Für die Zulassung erfolgen keine Auswahlgespräche oder Studierfähigkeitstests.
Für die erreichte Durschnittsnote im Bachelorstudiengang Psychologie werden gemäß Anlage 1 der Zugangssatzung maximal 50 Auswahlpunkte vergeben. Je nach Note können werden folgende Punkte zugeordnet (Anlage 1):
Note |
Punkte |
|
Note |
Punkte |
1,0 |
50 |
|
2,6 |
18 |
1,1 |
48 |
|
2,7 |
16 |
1,2 |
46 |
|
2,8 |
14 |
1,3 |
44 |
|
2,9 |
12 |
1,4 |
42 |
|
3,0 |
10 |
1,5 |
40 |
|
3,1 |
8 |
1,6 |
38 |
|
3,2 |
6 |
1,7 |
36 |
|
3,3 |
4 |
1,8 |
34 |
|
3,4 |
2 |
1,9 |
32 |
|
3,5 |
0 |
2,0 |
30 |
|
3,6 |
0 |
2,1 |
28 |
|
3,7 |
0 |
2,2 |
26 |
|
3,8 |
0 |
2,3 |
24 |
|
3,9 |
0 |
2,4 |
22 |
|
4,0 |
0 |
2,5 |
20 |
|
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Weitere Auswahlpunkte (insgesamt maximal 50 Auswahlpunkte) können über die im Folgenden genannten Kriterien erreicht werden:
Studienleistungen:- 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten (LP) aus dem Bereich Statistik,
- 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten (LP) aus Empirisch-experimentellen Praktika,
- 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 7 Leistungspunkten (LP) aus dem Bereich Gesundheitspsychologie,
Die Leistungen müssen im Rahmen des qualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden sein. Zusätzliche, darüber hinaus gehende Leistungen werden nicht gewertet. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) sowie über das entsprechende Modulhandbuch bzw. die entsprechenden Modulbeschreibungen. Entsprechende Leistungen müssen im Selbstauskunftsformular (Anlage 3) angegeben werden.
Tätigkeit mit Fachbezug:- 6 Auswahlpunkte für den Nachweis einer Tätigkeit mit Fachbezug zum Fach Psychologie während oder nach Abschluss des Bachelorstudiengangs von mindestens sechsmonatiger Dauer und einem Gesamtstundenumfang von mindestens 200 Stunden
Eine Tätigkeit im Rahmen eines für den zuvor absolvierten Bachelorstudiengang verpflichtenden Berufspraktikums zählt hierfür nicht. Der Nachweis erfolgt über das entsprechende Formular (Anlage 6). Arbeitszeugnisse gelten nicht als Nachweis.
Abgeschlossene Berufsausbildung:- 7 Auswahlpunkte für den Nachweis einer abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung gemäß Anlage 2 der Zugangssatzung.
- 7 Auswahlpunkte für den Nachweis von Sprachkenntnissen in einer der folgenden Sprachen im Umfang der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vergeben: Arabisch, Polnisch, Russisch oder Türkisch.
Einzureichende Unterlagen
Alle von uns bereitgestellten Dokumente und Formulare finden Sie unten unter "Download - Dokumente, Formulare".
Zeugnisse, Nachweise für das Auswahlverfahren der Hochschule:- aktueller Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript of Records)
- Bachelorurkunde bzw. Nachweis der Anmeldung zur Bachelorarbeit
- Selbstauskunftsformular (Anlage 3)
- Studien- und Prüfungsordnung mit Modulbeschreibungen/ Modulhandbuch
- Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelors in Psychologie für den individuellen Studienverlauf (Anlage 4), ggf. weitere Nachweise über die berufsrechtliche Anerkennung (falls vorhanden, z. B. Urkunde)
zusätzlich für Bewerber*innen ohne berufsrechtlich anerkanntes Bachelorstudium:
- Dokumente für die Gleichwertigkeitsprüfung (Anlage 5 inkl. Zuordnung der Inhalte)
falls vorhanden - Tätigkeit mit Fachbezug:
- Antrag auf Gewährung von zusätzlichen Auswahlpunkten - Tätigkeit mit Fachbezug (Anlage 6)
falls vorhanden - abgeschlossene Berufsausbildung:
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Nachweis mittels einer Kopie Ihres Abschlusszeugnisses über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung gemäß Anlage 2 der Zugangssatzung
falls vorhanden - Sprachkenntnisse:
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Nachweis mittels international anerkannter Sprachtests, UNIcert-Sprachzertifikaten für Fremd- und Herkunftssprachen oder spezifische Sprachtests des Sprachenzentrums oder gleichwertige Nachweise
Download - Dokumente, Formulare
- Anlage 1 - nur zur Information (Tabelle Auswahlpunkte)
- Anlage 2 - nur zur Information (Berufsausbildung)
- Anlage 3 (Angaben zur Bewerbung – Selbstauskunft / Selbstauskunftsformular)
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Anlage 4 (Bescheinigung über den individuellen Studienverlauf in einem nach § 9 Abs. 4 Satz 2 PsychThG berufsrechtlich anerkannten Studiengang)
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Anlage 5 (Angaben zur Gleichwertigkeit der Lernergebnisse, Wissensgebiete und Kompetenzen des Studienabschlusses mit den Anforderungen der §§ 12 bis 15 und Anlage 1 PsychThApprO)
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Anlage 6 (Antrag auf Gewährung von zusätzlichen Auswahlpunkten - Tätigkeit mit Fachbezug) - das bisherige Formular kann für die aktuelle Bewerbungsperiode eingereicht werden, falls dieses bereits ausgefüllt wurde