Masterbewerbung ohne Bachelorzeugnis oder fehlende Unterlagen
Für die Bewerbung zum Master in Psychologie müssen mindestens 2/3 des Studiums abgeschlossen sein, wenn das endgültige Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Bei einem Bachelor mit 180 ECTS-Punkten Umfang bedeutet dies den notwendigen Nachweis von mindestens 120 ECTS-Punkten. Der Umfang der bereits erbrachten Leistungen sowie die Durchschnittsnote muss aus dem Transcript of Records (ToR) ersichtlich sein. Ein ToR wird von den Studien- bzw. Prüfungsbüros der Universitäten erstellt, an dem der Bachelor absolviert wird oder wurde. Wenn auf dem Transcript bzw. dem Zeugnis keine Durchschnittsnote angegeben ist, so geht die Bewerberin/der Bewerber mit der am niedrigsten für die Note erreichbaren Punktzahl in das Auswahlverfahren ein. Die Freie Universität Berlin berechnet grundsätzlich nicht die Durchschnittsnote anderer Hochschulen.
Für die Auswahlpunktekategorie "Studienbegleitende Tätigkeit", deren Erfüllung an Zeitkriterien gebunden ist, gilt folgender Grundsatz:
- Mindestens die Hälfte des geforderten Umfangs muss zum Bewerbungszeitraum erbracht sein. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung der geforderte Umfang noch nicht erreicht sein, so muss die/der Betreuer*in der "Studienbegleitenden Tätigkeit" versichern, dass die Tätigkeit bis zum 30.09. in vollem Umfang abgeleistet werden kann. Der Nachweis über die "Studienbegleitende Tätigkeit" erfolgt über das in der jeweiligen Studienordnung aufgeführte Formular.
Wenn Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben und zugelassen werden, muss das endgültige Bachelorzeugnis spätestens bis Ende des ersten Mastersemesters (Ende März) vorgelegt werden. Allgemeine Fragen zur Bewerbung beantwortet ihnen auch das Studierenden Service Center der Freien Universität Berlin.