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Fehlende Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Master in Psychologie ist ausgeschlossen, wenn die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht erbracht werden können. Sollte ein Abschluss einer anderen Hochschule bzw. der Abschluss in einem anderen Fach diese Kriterien nicht erfüllen können, so ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.

Eventuell notwendige Module zum Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen können nicht nachgeholt werden, sondern müssen Teil des 180-Punkte-Bachelors sein mit dem Sie sich bewerben. Daraus resultiert, dass Gast- und Nebenhörerschaften zum Nachholen fehlender Module nicht möglich sind.

OSA