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Anrechnungen

Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studien im In- und Ausland können auf den Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft angerechnet werden. Auch Kompetenzen aus beruflichen Qualifikationen sind möglicherweise anrechenbar.

Wer ist zuständig?

Zuständig für Anrechnungen ist der Prüfungsausschuss Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft.

Anträge auf Anrechnung inklusive entsprechender Nachweise bitte beim Studienbüro Erziehungswissenschaft z.H. Susanne Heinze-Drinda einreichen.

Ansprechpartner für Anrechnungen im Rahmen des Berufspraktikums ist Herr Dr. Maksim Hübenthal.

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