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Bachelorarbeit & Studienabschluss

Diese Seite wird gerade noch überarbeitet und für die neue Studien- und Prüfungsordnung 2023 angepasst.


Wie gelingt mein Studienabschluss?

Im Idealfall besteht der Studienabschluss darin, im 6. Fachsemester die letzte Prüfungsleistung einzureichen (i.d.R. die Bachelorarbeit), das Studium mit 180 Leistungspunkte erfolgreich abzuschließen und sich zu exmatrikulieren (Regelstudienzeit). Im Folgenden sind die einzelnen Schritte genauer erklärt.


Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit (10 LP) wird gemäß Studienverlaufsplan im 6. Fachsemester geschrieben. Sie ist normalerweise die letzte Prüfungsleistung (theoretisch kann es aber auch eine letzte Hausarbeit oder aktive Teilnahmeleistung sein). Der Titel der Bachelorarbeit steht auf dem Abschlusszeugnis (Gelegenheit eigenen Schwerpunkt darzustellen).

  • Für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind folgende Dinge zu beachten, die dem Merkblatt entnommen werden können
  1. Antrag zur Zulassung
  2. Modulauflistung (M1 bis M6)
  3. Themenvorschlag
  4. Deckblatt


Studienabschluss

Nachdem alle zum Abschluss notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen absolviert wurden, muss ein Antrag auf Studienabschluss im Studien- und Prüfungsbüro eingereicht werden.

Studierende des bereits ausgelaufenen Bachelorstudiengangs "Erziehungswissenschaft: Bildung, Erziehung und Qualitätssicherung" stellen bitte diesen Antrag auf Studienabschluss

Dann erst werden Urkunde und Zeugnis erstellt.

Hinweis: Informationen zur Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten (bei Abweichung vom amtlichen Namen)

Zusammen mit den Abschlussdokumenten, wird u.a. ein Merkblatt mit dem Hinweis zur Gleichstellung der Absolventen des BA Bildungs- und Erziehungswissenschaft als sozialpädagogische Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe überreicht. Siehe hierzu auch das Schreiben zur Tätigkeit im Regionalen Sozialen Dienst des Jugendamts.


Exmatrikulation

Neben dem Antrag auf Studienabschluss gibt es noch den Antrag auf Exmatrikulation, der bei der Studierendenverwaltung eingereicht wird (nicht im Studien- und Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft).

Hier alle wichtigen Informationen zur Exmatrikulation.  

Die Exmatrikulation kann beantragt werden, auch wenn noch Prüfungsleistungen offen sein sollten. Aufgrund des Berliner Hochschulgesetzes gibt es nach der Exmatrikulation noch Anspruch auf Prüfung. Bei Unklarheiten bitte das Studienbüro Erziehungswissenschaft kontaktieren!

Es besteht die Möglichkeit sich entweder zum Ende des Fachsemesters (WS zum 31.03. oder SoSe zum 30.09.) oder tagesgenau (wirksam ab angegebenem Tag) zu exmatrikulieren.


Alumni

Im Rahmen des Alumni-Netzwerks besteht auch die Möglichkeit, nach der Exmatrikulation Teil der Universitätsgemeinschaft zu bleiben. Bei Interesse können sich die exmatrikulierten Studierenden einfach hier Registrieren.


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