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FAQ (häufig gestellte Fragen)

Wenn Ihnen nach dem Zuteilungslauf kein Seminarplatz zugewiesen wurde, melden Sie Sich bitte bei der/dem Dozenten/-in und klären ab, ob eine Teilnahme über die vorgesehene Kapazität möglich ist. Falls ja, senden Sie bitte dem Prüfungsbüro eine E-Mail mit der Bitte um Anmeldung im CM (die/der Dozent/-in in cc!). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Lehrende zur Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer über die festgelegte Teilnehmeranzahl hinaus nicht verpflichtet sind.

Ja! Rechtsgrundlage dazu: § 30 Abs. 6 BerlHG ((6) Der Prüfungsanspruch bleibt grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen.). Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Studienleistungen gilt (z.B. Seminare, Praktika o.Ä.).

Der Prüfungsausschuss hat die Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten) und Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten) in ausschließlich elektronischer Form genehmigt. Die elektronische Abgabe erfolgt über die von Zedat zugewiesene E-Mail-Adresse.

In einer anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung ist eine Anwesenheit von mind. 85% der Veranstaltungssitzungen vorgegeben. Es darf in einem Semester in einer wöchentlichen Veranstaltung (16 Termine) max. zweimal (2) gefehlt werden (eine Entschuldigung ist nicht notwendig, entspricht aber höflichen Umgangsformen) – in einer 14-tägig (8 Termine) stattfindenden Veranstaltung entspricht dies einem (1) Fehltermin. Darüber hinaus kann bei einer weiteren Fehlzeit (3. Fehltermin bei 16 Terminen; 2. Fehltermin bei 8 Terminen) mit der Dozentin/dem Dozenten direkt eine Kompensationsleistung (z.B. Ausarbeitung, Hausarbeit, Protokoll etc.) abgesprochen werden. Bei 4 und mehr Fehlterminen (bei 16 Terminen) muss ein begründeter Antrag (mit Nachweisen, z.B. ärztliche Atteste o.ä.) an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn bei insgesamt 8 Terminen mehr als 2 Fehlzeiten entstanden sind. Der Prüfungsausschuss beschließt dann eine Empfehlung an den oder die jeweilige(n) Dozenten_innen, ob es eine Kompensationsleistung geben soll oder ob die Lehrveranstaltung(en) erneut besucht werden muss/müssen.

VP-Stunden sammeln

Ab dem Wintersemester 2022/23 läuft die Verwaltung der Versuchspersonenstunden über das SONA-System: https://fu-berlin.sona-systems.com. Die bisher gesammelten VP-Stunden-Bescheinigungen können nach wie vor im Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Anmeldung etc. ist in FAQ genaustens erklärt: https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/service/sona/SONA-Students/index.html.  Sollten Fragen aufkommen: sona@ewi-psy.fu-berlin.de

VP-Stunden sammeln

Ab dem Wintersemester 2022/23 läuft die Verwaltung der Versuchspersonenstunden über das SONA-System: https://fu-berlin.sona-systems.com. Die bisher gesammelten VP-Stunden-Bescheinigungen können nach wie vor im Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Anmeldung etc. ist in FAQ genaustens erklärt: https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/psychologie/studiengaenge/psychologie_mono/sona/SONA-Students/index.html . Sollten Fragen aufkommen: sona@ewi-psy.fu-berlin.de


Studieren mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen:

Informationen u.A. über die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs finden Sie unter: Nachteilsausgleich • Beratung für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)

Eine Übersicht zu den Beratungsangeboten finden Sie https://www.fu-berlin.de/sites/prozessmanagement/_media/uebersicht_studieren_mit_beeintraechtigung.pdf


Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen, wenn im CM kein Platz frei:

Wenn Ihnen nach dem Zuteilungslauf kein Seminarplatz zugewiesen wurde, melden Sie Sich bitte bei der/dem Dozenten/-in und klären ab, ob eine Teilnahme über die vorgesehene Kapazität möglich ist. Falls ja, senden Sie bitte dem Prüfungsbüro eine E-Mail mit der Bitte um Anmeldung im CM (die/der Dozent/-in in cc!). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Lehrende zur Aufnahme zusätzlicher Teilnehmer über die festgelegte Teilnehmeranzahl hinaus nicht verpflichtet sind.


Ich brauche für meine Bewerbung eine Studienverlaufsbescheinigung:

Studienverlaufsbescheinigungen stellt die Studierendenverwaltung (Iltisstr. 4) aus, s. https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/index.html


Informationen über Exmatrikulation:

... finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/exmatrikulation/index.html


Bleibt mein Prüfungsanspruch auch nach der Exmatrikulation bestehen:

Ja! Rechtsgrundlage dazu: § 30 Abs. 6 BerlHG ((6) Der Prüfungsanspruch bleibt grundsätzlich nach der Exmatrikulation bestehen.). Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Studienleistungen gilt (z.B. Seminare, Praktika o.Ä.).


Was ist zu beachten, wenn ich während der Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung (Bachelorarbeit, Hausarbeit etc.) erkrankt bin:

Bitte lesen Sie das Merkblatt durch und reichen ggf. ein ärztliches Attest im Prüfungsbüro ein.


Elektronische Abgabe der Abschlussarbeiten und sonstiger Prüfungsleistungen: Der Prüfungsausschuss hat die Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten) und Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten) in ausschließlich elektronischer Form genehmigt. Die elektronische Abgabe erfolgt über die von Zedat zugewiesene E-Mail-Adresse.