Modulabschlussarbeiten Sonderpädagogik
Zulassungsbeschränkungen
Bitte beachten Sie, dass in der Studien- und Prüfungsordnung Sonderpädagogik geregelt ist, dass der erfolgreiche Abschluss des Moduls „Emotionale und Soziale Entwicklung“ bzw. "Sprachliche Entwicklung" eine Zugangsvoraussetzung für das Modul „Interventionen bei Besonderheiten der emotionalen und sozialen Entwicklung" bzw. "Interventionen bei Besonderheiten in der sprachlichen Entwicklung" ist.
Informationen zur Modulabschlussprüfung "Sprachliche Entwicklung"
Hausarbeit
Die Modulprüfung in dem Modul "Sprachliche Entwicklung" findet in Form einer Hausarbeit statt. Diese sollten Sie erst schreiben während oder nachdem Sie die Vorlesung und mindestens ein Seminar im Modul Sprachliche Entwicklung besucht haben. Außerdem empfehlen wir Ihnen dringend vorab oder parallel den Besuch der Forschungsmethoden-Übung.
Seit dem SoSe 2025 ist die Begleitung der Modulabschlussarbeit im Grundlagenmodul „Sprachliche Entwicklung“ an das Seminar A gekoppelt. Dementsprechend erfolgt während des Seminars die Erarbeitung der Fragestellung und Studienauswahl. Sie erhalten alle weiteren Informationen rund um die Organisation der Hausarbeiten im Seminar A sowie auf der Moodle-Seite des Kurses (s. unten).
Die Modulabschlussarbeit muss im Wintersemester bis zum 15. März und im Sommersemester bis zum 31. August des betreffenden Jahres eingereicht werden. Weitere Informationen zur Anmeldung und Betreuung der Arbeit finden Sie auf der Moodle-Seite des Kurses. Informationen zum Selbsteinschreiben in diesen Kurs finden Sie in diesem Dokument.
Für Nachfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Dr. Torgrim Solstad über folgende Mailadresse: hausarbeit_sop@ewi-psy.fu-berlin.de
Nähere Informationen zu den Hausarbeiten im Bereich Sonderpädagogik können den folgenden Dokumenten entnommen werden:
- Leitfaden zur Erstellung von Haus- und Bachelorarbeiten
- Beispielformatierung für Hausarbeiten
- Bewertungstabelle für Hausarbeiten in Sprachlicher Entwicklung
Die Themenschwerpunkte der einzelnen Betreuer*innen im Bereich Sprachliche Entwicklung sind:
| Betreuer*innen | Themenschwerpunkte |
| Univ.-Prof. Dr. Flavia Adani |
|
| Elna Bauer |
|
| Ina Bärtels |
|
|
|
| Dr. Katrin Gabler |
|
| Dr. Christine Schipke |
|
| Sarah Tan |
|
| Dr. Torgrim Solstad |
|
| Dr. Doreen Schoeppe |
|
Informationen zur mündlichen Modulabschlussprüfung "Emotionale und Soziale Entwicklung"
Sie können am Ende des laufenden Semesters die mündliche Modulabschlussprüfung ablegen, wenn Sie bis dahin die drei Seminare A, B und C erfolgreich belegt und die Vorlesung „Emotionale und Soziale Entwicklung“ besucht haben. Es wird am Ende des Semesters zwei Prüfungszeiträume geben, voraussichtlich einen am Anfang und einen weiteren am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Einen konkreten Termin innerhalb dieser Zeiträume können Sie nicht auswählen, er wird Ihnen zugeteilt. Sie können bei der Anmeldung aber eine Präferenz für einen der beiden Zeiträume angeben. Zur Prüfung muss der Studierendenausweis mitgebracht und vorgelegt werden. Die Prüfung hat einen Umfang von 30 Minuten und wird von zwei prüfungsberechtigten Personen durchgeführt (Hauptprüfer:in und Beisitzer:in). Die ersten ca. 10 Minuten der Prüfung beziehen sich dabei auf ein Wahlthema aus dem Modul „Emotionale und soziale Entwicklung“, das alle Studierenden aus den folgenden möglichen Themen selbst aussuchen dürfen:
- Aggressives Verhalten
- Ängstlichkeit und Angsterkrankungen
- Autismus
- Bindung
- Depression
- Empathie
- Emotionsregulation
- Peer-Beziehungen, Freundschaften
- Prosoziales Verhalten
- Resilienz
- Stereotype
Am Anfang referieren die Studierenden frei über das Wahlthema und die Prüfenden stellen dazu Nachfragen, woraus sich bereits ein Prüfungsgespräch ergeben wird. Die verbleibende Prüfungszeit bezieht sich dann auf durch die Prüfenden ausgewählte Themen aus dem Modul „Emotionale und soziale Entwicklung“. Da es sich um eine Modulabschlussprüfung handelt, orientieren sich die Prüfungsfragen an den Inhalten der Vorlesung und der besuchten Seminare A, B und C. Zur Prüfungsvorbereitung werden die in den Lehrveranstaltungen verwendeten Lehrbücher empfohlen:
- „Entwicklungspsychologie im Kindes- und Jugendalter“ von Siegler et al. (2021)
- „Psychologie der Persönlichkeit“ von Neyer und Asendorpf (2018)
- „Entwicklungspsychologie – Entwicklungswissenschaft des Kindes- und Jugendalters“ von Scheithauer und Niebank (2022)
- „Handbuch Sonderpädagogik: Sonderpädagogik der sozialen und emotionalen Entwicklung, Band 3“ von Gasteiger-Klicpera und Klipcera
Es werden daraus aber keine Inhalte abgefragt, die in der Vorlesung oder in den Seminaren nicht behandelt wurden. Nach Abschluss der Prüfung beraten die zwei Prüfer:innen in Abwesenheit der Studierenden über die Note, die den Studierenden dann im Anschluss verkündet und im Campus Management eingetragen wird. Das Prüfungsgespräch wird während der Prüfung anhand eines Protokolls dokumentiert, an das Prüfungsamt geschickt und dort archiviert.
Die Anmeldung erfolgt über Blackboard im Organisations-Ordner "Sonderpädagogik Prüfungen".
Vorgehen:
1. Anmeldung:
1.1. Gehen Sie auf Blackboard und klicken auf Organisationen auf der Leiste links.
1.2. Rufen Sie über den Organisationskatalog („Bücher“-Icon oben rechts)
„Sonderpädagogik Prüfungen“ auf
Passwort: SOP_PrüfungsOrga
2. Dann gehen Sie auf „Zur Prüfung anmelden“ und wählen den entsprechenden Kurs aus (in diesem Fall "mündliche Prüfung emotionale und soziale Entwicklung""). Melden Sie sich dort über das Formular an und halten Sie dafür bitte folgende Informationen bereit:
- Ihr Studiengang (ISS/GYM oder Grundschulpädagogik)
- Ihr aktuelles Fachsemester
- Angaben zu den von Ihnen besuchten Seminaren A, B, C und der Vorlesung im Modul „Emotionale und Soziale Entwicklung“ (bei welchen Dozierenden und in welchem Semester)
- Ihre Matrikelnummer
- Ihr gewünschter Prüfungszeitraum (Anfang oder Ende der vorlesungsfreien Zeit)
Die Anmeldefristen sind jeweils der 30. November, falls Sie die Prüfung am Ende des Wintersemesters ablegen möchten, und der 31. Mai, wenn Sie die Prüfung am Ende des Sommersemesters ablegen möchten.
Die mündlichen Prüfungen im kommenden Frühjahr (Wintersemester 2025/26) werden vom 16.-20. Februar und vom 16.-20. März stattfinden.
Die Anmeldefrist fürs Sommersemester 2026 ist der 31. Mai 2026. Die mündlichen Prüfungen (im Sommersemester 2026) werden vom 24.-28. August und vom 28.September bis 02.Oktober 2026 stattfinden.
Anmeldungen, die ohne diese Angaben oder erst nach Ablauf der Anmeldefrist eingehen, können wir nicht berücksichtigen. In diesem Fall können Sie die Prüfung frühestens im darauf folgenden Semester ablegen. Wenige Tage nach Ablauf der Anmeldefrist wird Ihnen ein Termin innerhalb des jeweiligen Prüfungszeitraums zugeteilt, möglich sind dabei Termine von 10.00-18.30 Uhr. Aus organisatorischen Gründen können vergebene Termine nicht mehr verschoben werden, sehen Sie von entsprechenden Anfragen bitte ab. Falls Sie erkrankt sein sollten, laden Sie bitte umgehend ein ärztliches Attest im Organisations-Ordner der jeweiligen Prüfung hoch und schreiben Sie bitte eine E-Mail an f.ebert@fu-berlin.de.